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Private Aufbewahrungsfristen – jeder Mensch weiß zwar, dass Unternehmen ihre Unterlagen lange vorhalten müssen, aber wie sieht das im privaten Bereich aus? Vor kurzem kam das Thema einmal in der Community als Kommentar auf, weshalb ich es heute aufgreifen möchte. Insofern sehe ich es den Anlass für meinen Beitrag heute auch darin, einmal zu klären „muss ich oder muss ich nicht“!

Rein rechtlich sind die privaten Aufbewahrungsfristen übersichtlich

Eine Pflicht ergibt sich immer aus irgendeinem Kontext, aus dem heraus ein Verpflichtender eine Entscheidung dazu trifft. In unserem Fall ist es das Gesetz, was uns als Privatier oder Unternehmer entsprechende Vorschriften machen kann. Wer sich allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch mal zu Gemüte führt, wird dort eigentlich nichts finden. Ich habe es ehrlich gesagt nicht vollständig durchgelesen und möchte mich auch keineswegs als rechtssicher auf dem Gebiet bezeichnen, aber meinen Eindruck unterstützt unter anderem die Seite test.de und aufbewahrungfristen.org.

Es gibt bis auf die Verpflichtung Handwerkerrechnungen aufzubewahren keine weiteren Pflichten im privaten Bereich.

Wie, das war es?

Ja, alles kannst du wegschmeißen. Brauchst du nicht. Ist egal. HALT STOPP! An der Stelle sagt lediglich das Gesetz, dass du es nicht benötigst. Vielfach wirst du aber aus eigener Erfahrung heraus wissen, dass das Aufbewahren von Belegen durchaus sinnvoll sein kann um Zusammenhänge nachzuweisen. Stichwort: Garantie und Gewährleistung, Rückgabe von Produkte oder das geltend machen erhaltenen Rechnungen in der Steuererklärung.

Behalte das, was du hast

Ohne die Details auslassen zu wollen, solltest du im privaten Bereich immer nach dem Motto verfahren: Solange ich etwas habe, sind auch die Belege dafür wichtig! Das beginnt bereits, und damit geht es dann in die Details, bei der Gewährleistung. Ohne einen entsprechenden Kaufbeleg oder eine eindeutig zuordenbaren Kontobuchung kannst du dem Händler nicht nachweisen, dass du das Produkt bei ihm gekauft hast. Also ist es mit deiner Reklamation Essig.

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